§ 13 AStV (Arbeitsstättenverordnung)
 
(1) Folgende Anlagen und Einrichtungen sind mindestens einmal jährlich, längstens jedoch in Abständen von 15 Monaten auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen:
            1.         Sicherheitsbeleuchtungsanlagen;
            2.         Alarmeinrichtungen;
            3.         Klima- oder Lüftungsanlagen;
            4.         Brandmeldeanlagen.
 
(3) Nach größeren Instandsetzungen, Änderungen oder wenn begründete Zweifel am ordnungsgemäßen Zustand bestehen, sind die Anlagen und Einrichtungen (Abs. 1 und 2) auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.

(4) Prüfungen gemäß Abs. 1 bis 3 sind von geeigneten, fachkundigen und hiezu berechtigten Personen (zB befugte Gewerbetreibende, akkreditierte Überwachungsstellen, Ziviltechniker/innen, technische Büros, qualifizierte Betriebsangehörige) nach den Regeln der Technik durchzuführen.
 
(5) Über die Prüfungen nach Abs. 1 bis 3 sind Aufzeichnungen zu führen und mindestens drei Jahre in der Arbeitsstätte aufzubewahren. Die Aufzeichnungen über die Prüfung von Löschgeräten können entfallen, wenn Prüfdatum und Mängelfreiheit durch einen Aufkleber bestätigt werden.
§ 27 AStV (Arbeitsstättenverordnung)
 
(8) Klima- und Lüftungsanlagen sind regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf zu reinigen.

Ablagerungen und Verunreinigungen, die zu einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung der Arbeitnehmer/innen durch Verschmutzung der Raumluft führen könnten, sind sofort zu beseitigen.

Befeuchtungsanlagen sind stets in hygienisch einwandfreiem Zustand zu erhalten.
 

Technischer Standard = Rechtssicherheit

Mit einer gewissenhaften Inspektion gem. dem Stand der Technik, einer entsprechend detaillierten Protokollierung der Inspektion sowie einem hygiene- & brandschutztechnischen Gutachten, sind Sie auf der sicheren Seite.

Im Streit- oder Schadensfall gewährleistet diese Form der Instandhaltung die Rechtssicherheit für Sie persönlich und/oder für Ihr Unternehmen.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zum Thema Reinigung & Instandhaltung von Lüftungsanlagen zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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