Allgemeine und ergänzend

allgemeine Bedingungen für die

Haftpflichtversicherung


Wenn ein Schaden durch eine Lüftungsanlage verursacht oder begünstigt wird, entfällt entsprechend den Anführungen in den „allgemeinen und ergänzend allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung“, der Versicherungsschutz durch die Haftpflichtversicherung, wenn festgestellt wird:
 
  • Wahl einer kosten- oder zeitsparenden Arbeitsweise (Stichwort „Papiertiger“)
  • Eine Zuwiderhandlung gegen Vorschriften (z.B. § 13 AStV)
 
Entnehmen Sie nachstehend den genauen Wortlaut der Bestimmungen der
"allgemeinen und ergänzend allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung"
2. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schadenersatzverpflichtungen der Personen, die den Schaden, für den sie von einem Dritten verantwortlich gemacht werden, rechtswidrig und vorsätzlich herbeigeführt haben. Dem Vorsatz wird gleichgehalten
 
2.1. eine Handlung oder Unterlassung, bei welcher der Schadenseintritt mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden musste, jedoch in Kauf genommen wurde (z.B. im Hinblick auf die Wahl einer kosten- oder zeitsparenden Arbeitsweise)

Abschnitt A "Allgemeine Regelungen für alle Betriebsrisiken":
3. Bewusstes Zuwiderhandeln gegen Vorschriften
Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsfall grobfahrlässig herbeigeführt wurde und bewusst - insbesondere im Hinblick auf die Wahl einer kosten- oder zeitsparenden Arbeitsweise - den für den versicherten Betrieb oder Beruf geltenden Gesetzen, Verordnungen oder behördlichen Vorschriften zuwidergehandelt wurde.

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